Allgemeine Bedingungen und Konditionen – E-Steps /E-Roller

Der Mieter erklärt, dass er die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen akzeptiert. Der Unterzeichner des vorliegenden Vertrages bindet sowohl sich selbst als auch seinen eventuellen Auftraggeber. Jede Zustellung kann rechtsgültig an der vom Unterzeichner des Vertrages angegebenen Adresse, dem Wohnsitz oder dem Sitz des Vermieters, erfolgen.

Art. 1 Bereitstellung des Fahrzeugs

Sofern nicht ausdrücklich Schäden oder mechanische Mängel auf dem Übergabeprotokoll, das den Zustand des Fahrzeugs beschreibt und von den Beteiligten bei der Übergabe des Fahrzeugs unterzeichnet wird, vermerkt sind, erkennt der Mieter an, dass er ein Fahrzeug erhalten hat, dessen Karosserie und Mechanik sich in gutem Zustand befinden und das mit der vollständigen Ausstattung versehen ist. Der Mieter trägt die Verantwortung für das gesamte Zubehör. Diese Quittung ist nach Unterzeichnung verbindlich. Stellt der Mieter während der Mietzeit ein mechanisches Problem fest, muss er die Nutzung des Fahrzeugs sofort einstellen und sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um die zu treffenden Maßnahmen zu vereinbaren (z. B. Rückgabe des Fahrzeugs, Stilllegung des Fahrzeugs bis zum Eintreffen eines Mechanikers, eventuelle Rückerstattung des Mietpreises usw.). Andernfalls ist der Mieter verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die durch die Nutzung des Fahrzeugs in diesem Zustand entstehen.

1.1 Zustand des/der Step(s). Step Tours und Visit Kinrooi vzw versichern, dass der/die Roller verkehrstüchtig und für die Vermietung geeignet sind. Der Mieter erkennt an, den/die Roller in dem Zustand erhalten zu haben, wie er bei der Übergabe erscheint, gereinigt nach den Regeln der Kunst.

Bei Rückgabe des/der Roller(s) wird der Zustand des/der Roller(s) kontradiktorisch festgestellt. Die Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes des/der Roller(s) bei Vertragsbeginn gehen zu Lasten des Mieters.

1.2 Wartung des/der Steps). Die Kosten für die normale Wartung und Reparatur gehen zu Lasten von Step Tours. Kosten, die durch Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter darf keine Reparaturen jeglicher Art an dem/den Roller(n) vornehmen lassen.

Art. 2. Reservierung, Änderung(en) und Rücktrittsrecht

2.1 Reservierung und Rücktrittsrecht. Reservierungen für einen oder mehrere Steps können über die Website https://www.steptours.be oder www.visitkinrooi.com vorgenommen werden. Das System zeigt die aktuelle Verfügbarkeit pro Mietstation an, nachdem Sie das gewünschte Datum ausgewählt haben. Wird der Mietvertrag mit Step Tours vor Ort abgeschlossen, besteht kein Rücktrittsrecht. Wird der Mietvertrag aus der Ferne oder außerhalb der Verkaufsräume von Step Tours geschlossen, hat der Mieter das Recht, gemäß Art. VI. 73 WER das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist. Wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist, erlischt das Widerrufsrecht in jedem Fall. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Mieter Visit Kinrooi durch eine eindeutige Erklärung (per E-Mail: welkom@visitkinrooi.com) über seinen Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann auch unter Verwendung des Musterformulars in Anhang 2 des Buches VI des Wirtschaftsgesetzbuches geschehen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter seine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Bei übermäßiger Inanspruchnahme des Widerrufsrechts durch einen Mieter behält sich Visit Kinrooi das Recht vor, künftige Bestellungen abzulehnen.

2.2 Abschluss und Dauer des Vertrages. Der Vertrag beginnt nach der (elektrischen) Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Mietdauer beginnt an dem bei der Reservierung vereinbarten Datum und Uhrzeit. Die Vermietung des/der Roller(s) endet, wenn der Roller von Visit Kinrooi wieder in Empfang genommen wird.

2.3 Die Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den/die gemieteten Roller pünktlich zurückzugeben. Der/die Roller müssen am selben Ort zurückgegeben werden, an dem sie abgeholt wurden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Werden der/die Roller vor Ablauf der vereinbarten Frist an Visit Kinrooi zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des vereinbarten Mietpreises. Bei verspäteter Rückgabe des/der Roller(s) wird ein Pauschalbetrag von 50 € pro angefangene Stunde und pro Roller berechnet. Bei nicht erfolgter Rückgabe des/der Roller(s) behält sich Step Tours und/oder Visit Kinrooi das Recht vor, weitere rechtliche Schritte gegen den Mieter einzuleiten.

2.4 Auflösung des Mietvertrags. Im Falle eines Konkurses, einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Liquidation oder einer offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit des Mieters ist Visit Kinrooi berechtigt, den Mietvertrag nach Vertragsabschluss von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten. Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung des/der Motorroller(s) ist Visit Kinrooi ebenfalls berechtigt, den Miet-/Vermietvertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten, wobei der Berechtigte eine feste und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 800 € zu zahlen hat.

2.5 Änderungen der Anzahl der zu mietendenden Stufen müssen nach der Reservierung per Post bei Visit Kinrooi beantragt werden. Dies kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen. Step Tours kann den Mieter spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums schriftlich (per Post) um eine vorzeitige Beendigung des Vertrages (Stornierung) bitten, wenn die Änderung der Umstände (widrige Wetterbedingungen, Krankheit, Pandemie, ...) die Ausführung des Vertrages so unverhältnismäßig erschwert, dass die Ausführung vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, dass die Änderung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, dass die Änderung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zu vertreten ist und dass die Änderung dem Schuldner der Verpflichtung nicht zuzurechnen ist. Der Mieter kann spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums schriftlich (per E-Mail) um eine vorzeitige Beendigung des Vertrags (Stornierung) bitten. Der Mieter muss dann jedoch die nachstehenden Stornierungsgebühren einhalten:

  • bei einer Kündigung mehr als einen Monat vor Beginn des Mietzeitraums: keine Kosten
  • bei Stornierung innerhalb des letzten Monats: 30 % des Gesamtbetrags,
  • bei Stornierung innerhalb der letzten zwei Wochen: 50% des Gesamtbetrages,
  • bei Stornierung in der letzten Woche: 75% des Gesamtbetrages.
  • bei Stornierung am Tag vor oder am Tag des Mietbeginns: 100 % des Gesamtbetrags.

Bei einigen Vermietungen muss sich Visit Kinrooi auch um zusätzliche Reservierungen kümmern, wie z. B. die Anmietung eines Busses, eines Führers, die Reservierung eines Museumsbesuchs oder die Reservierung in einem Gastronomiebetrieb. Im Falle einer Stornierung wird eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro pro storniertem Reservierungsauftrag erhoben. Wenn die an den zusätzlichen Reservierungen beteiligten Stellen ebenfalls Stornierungskosten berechnen, werden diese einfach weitergegeben. In Ausnahmefällen sind bereits Kosten für Aufträge entstanden, wie z.B. für die Ausarbeitung einer angepassten Route, das Studium spezieller Führerinhalte, redaktionelle Arbeiten, besondere Kontakte zu Dritten usw.. Im Falle einer Stornierung werden die bereits entstandenen Kosten weiterberechnet. In besonderen Situationen können in gegenseitiger Absprache mit einer Gruppe abweichende oder spezifische Stornierungsvereinbarungen getroffen werden. Diese müssen immer sowohl vom Mieter als auch von Visit Kinrooi schriftlich bestätigt werden.

Art. 3. Lenkung des Fahrzeugs

a.) Unbeschadet der in diesen Allgemeinen Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen über die Benutzung des Rollers müssen Personen mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Bestellung aufgeben und/oder einen Vertrag mit Step Tours unterzeichnen zu können. b.) Das Fahrzeug muss von dem Fahrer gelenkt werden, der auf dem Vertrag unter der Rubrik „Kundendaten“ angegeben ist. In Ermangelung spezifischer Klarstellungen wird der Mieter zum autorisierten Fahrer. c.) Vorbehaltlich anderer Einschränkungen oder Ausnahmen muss der/die Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein. d.) Der Mieter haftet in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages und wird für Schäden am Fahrzeug gemäß den allgemeinen und besonderen Bedingungen des Mietvertrages haftbar gemacht. Für den Fall, dass das Fahrzeug einem unbefugten Fahrer anvertraut oder von einem solchen benutzt wurde, erkennt der Mieter an, dass er die volle Verantwortung übernimmt, sowohl gegenüber Step Tours und Visit Kinrooi vzw als auch gegenüber Dritten, und erkennt an, dass er alle Vorteile der Haftungsbeschränkungen verliert, die er unterschrieben hat und die in den folgenden Absätzen beschrieben sind. e.) Für die Anmietung von Elektrorollern, die durch ihre mechanische Kraft nicht schneller als 25 km/h fahren, darf man gemäß der belgischen Straßenverkehrsordnung nicht im Besitz eines Führerscheins sein. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Der Mieter muss über 18 Jahre alt sein. Wenn mehrere Motorroller an denselben Mieter vermietet werden, muss jede Person mindestens 18 Jahre alt sein. Das Tragen eines Helms ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Das Tragen von Schutzkleidung ist nicht vorgeschrieben, aber es ist ratsam, für geeignete Kleidung zu sorgen. Hausschuhe und hohe Absätze werden nicht empfohlen. Eine Sonnenbrille wird zum Schutz vor fliegenden Insekten und starker Sonne empfohlen.

Art. 4. Nutzung des Fahrzeugs und Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für jeden Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen sowie gegen die geltenden Gesetze und Verkehrsvorschriften des Landes, in dem er mit dem/den Roller(n) während der Mietzeit unterwegs sein wird.

Auf Anfrage der Polizei kann Step Tours und Visit Kinrooi vzw die persönlichen Daten des Mieters an diese weitergeben. Dies geschieht innerhalb des gesetzlichen Rahmens zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten.

Dem Mieter ist es untersagt, den/die Scooter zu benutzen:

  • ihn zum Schieben oder Ziehen anderer Gegenstände zu verwenden;
  • für illegale Zwecke zu verwenden;
  • unterzuvermieten;
  • für Wettbewerbe zu verwenden;
  • für die Vermietung von bezahlten Waren zu verwenden;
  • Für Kurierdienste zu verwenden;
  • für den Transport von Tieren zu verwenden;
  • Nutzung zu Vermietungs- oder Schulungszwecken;

Jeder Verstoß gegen eine der oben genannten Bestimmungen gibt Step Tours und Visit Kinrooi vzw das Recht, den Vertrag automatisch und ohne Inverzugsetzung auf Kosten des Mieters zu kündigen, ohne dass der Mieter eine Rückerstattung der nicht genutzten Mietgebühren verlangen kann, sofern er einen größeren Schaden nachweisen kann.

Art. 5. Rückgabe des Fahrzeugs

5.1 Rückgabe. Das Fahrzeug bleibt bis zur Rückgabe in der Obhut des Mieters. Die Rückgabe des Fahrzeugs mit den Schlüsseln, Reifen, Dokumenten und Ausrüstungsgegenständen - diese Aufzählung ist nicht abschließend - erfolgt in den Händen eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Vermieters an dem vereinbarten und im Vertrag angegebenen Ort und Datum, und zwar während der Büroöffnungszeiten. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter Visit Kinrooi vzw für alle neuen, vom Vermieter festgestellten Schäden und/oder Diebstähle entschädigen. Sofern er dem Vermieter einen bestimmten Schaden nicht gemäß den Angaben auf dem vom Mieter und Vermieter zuvor unterzeichneten Dokument, dem so genannten „Befund“, mitgeteilt hat, hat der Mieter, wenn er dies wünscht, bei der Rückgabe des Fahrzeugs die Möglichkeit, eine Gegeninspektion des Fahrzeugs vorzunehmen, um den möglichen Schaden an der Karosserie oder der Mechanik festzustellen.

5.2 Verlängerung der Mietzeit. Jede Verlängerung der Mietzeit muss schriftlich beim Vermieter beantragt und von diesem akzeptiert werden. Der Mieter, der das Fahrzeug nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt zurückgibt, setzt sich der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung sowie der Fortsetzung der im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Rechnungsstellung aus, ohne dass dies eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags bedeutet. Darüber hinaus ermächtigt der Mieter in einem solchen Fall den Vermieter, das Fahrzeug nach vorheriger Ankündigung sofort an seinem Standort wieder in Besitz zu nehmen, und stellt den Vermieter von jeglicher Haftung für Schäden oder Kosten frei, die sich aus einer solchen Rücknahme ergeben, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung von Gegenständen im Fahrzeug, es sei denn, diese Schäden oder Verluste wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Angestellten verursacht, was der Mieter nachweisen muss. Unter Berücksichtigung der Rückgabeverpflichtungen, die dem Vermieter von seinen Lieferanten auferlegt werden, verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug zu dem vom Vermieter festgelegten Zeitpunkt gegen ein Fahrzeug der gleichen Kategorie auszutauschen. Erfolgt ein solcher Austausch nicht zu dem vorgesehenen Zeitpunkt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den durch die Verweigerung des Austauschs entstandenen finanziellen Verlust vom Mieter zurückzufordern.

Art. 6. Versicherung, Haftung und Übernahme von Schäden oder des Risikos des Abhandenkommens des Fahrzeugs

6.1 Versicherung, Haftung und Haftung für Schäden oder Verlust des Fahrzeugs 6.1.1. Das Mietfahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1992 über den Mustervertrag haftpflichtversichert (BA). Haftpflicht: Wenn das versicherte Fahrzeug von einer Einzelperson gemietet wird, muss der im Mietvertrag angegebene Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein, und es gilt eine Befreiung von der Haftpflichtgarantie in Höhe von 500,00 EUR. Würde das Fahrzeug dennoch von einer Person unter 18 Jahren geführt, beträgt die Freistellung BA 1.500,00 EUR statt 500,00 EUR.

6.2. Deckung für Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus und Entwendung: „TP“/„STP“ genannt. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für das Abhandenkommen des Fahrzeugs und/oder der Teile in Höhe des Gesamtwerts des Fahrzeugs und/oder der Kosten für die Wiederbeschaffung des nicht zurückgegebenen Fahrzeugs.

6.2.1. Der Mieter haftet für den Verlust und/oder jede Art von Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit, und zwar bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß dem oben beschriebenen Artikel 4. Der Gesamtwert des Fahrzeugs ist auf einfache Anfrage bei der Vermietstation erhältlich. Die Haftungsbeschränkungen gelten pro Unfall, d.h. pro Einzelfall. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Schäden von seiner Fernabsatz-Kreditkarte bezahlt werden. Der Mieter und die anderen Fahrer der Motorroller haften, zumindest für den Teil, der nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, für alle Schäden, wie auch immer sie verursacht, zugefügt oder entstanden sind, an den Motorrollern und an Dritten, unabhängig davon, ob diese Schäden auf das Verschulden des Mieters oder Dritter zurückzuführen sind. Step Tours und Visit Kinrooi vzw haften nicht für Schäden, die dem Mieter oder den anderen Fahrern, seinem persönlichen Eigentum und/oder Dritten zugefügt werden, unabhängig davon, wie sie entstanden sind. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder versuchten Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, dies bei der Polizei anzuzeigen und Visit Kinrooi zu informieren.

Art. 7. Zahlung

Der Mieter verpflichtet sich, die folgenden Beträge in bar zu Beginn der Anmietung des Fahrzeugs oder wie anderweitig vereinbart zu zahlen. a.) Den Betrag der Miete, berechnet nach dem geltenden Tarif und auf der Grundlage der Anzahl der Miettage. b.) Der Mietpreis beinhaltet die Anzahl der gewählten Roller des Typs NINEBOT - SEGWAY MAX G30, 100% geladene Batterie, technische Erklärung bei der Abholung des/der Roller. Der Scooter ist ausgestattet mit:

  • Tragetasche mit Aufhängebügeln befestigt;
  • Schloss mit Schlüssel, Namensschild und Schlüsselschnur oder Schlüsselring;
  • Ladekabel;
  • Infoblatt;
  • einige Prospekte.

Art. 8. Zahlungsmodalitäten

Über ein Bankkonto bei Visit Kinrooi oder in bar. Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum angefochten werden. Rechnungen sind über das Online-Buchungssystem zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung, werden von Rechts wegen und ohne Vorankündigung Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr sowie eine nicht reduzierbare und feste Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 75,00 €, fällig.

Art. 9. Inkassokosten

Neben der Strafklausel und den Verzugszinsen trägt der Mieter die Kosten der gerichtlichen Eintreibung gemäß dem Gesetz vom 21. April 2007 und dem Königlichen Erlass vom 26. Oktober 2007.

Art. 10. Vertragsänderungen

Jede Änderung der Vertragsbedingungen, die nicht schriftlich vereinbart wurde, ist ungültig und hat keine Wirkung.

 

Art. 11. Nichtigkeit

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Vertragsklauseln hat in keinem Fall die Nichtigkeit der anderen Klauseln oder des Vertrages zur Folge. Sollte sich eine Klausel dieses Vertrages als ganz oder teilweise nichtig erweisen, so bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Art. 12. Zuständigkeit der Gerichte

Der Vertrag unterliegt dem belgischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, sind die zuständigen Gerichte zuständig. Mietvertrag gelesen und vom Mieter genehmigt.

Art. 13. Schutz der persönlichen Daten

Visit Kinrooi legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre des Mieters. Visit Kinrooi behandelt die vom Mieter erhobenen persönlichen Daten sicher und vertraulich. Etwaige Beschwerden, Kommentare oder Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können an welkom@visitkinrooi.com gerichtet werden. Die für die Erfüllung des Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten sind: Vorname, Nachname, Adresse, Kontonummer, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit der Unterzeichnung des Vertrags ermächtigen Sie Visit Kinrooi, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden von Visit Kinrooi so lange aufbewahrt und verarbeitet, wie es für den Zweck der Verarbeitung und für das Vertragsverhältnis erforderlich ist. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte verkauft, weitergegeben, verteilt oder zur Verfügung gestellt.

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