Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Der Mieter erklärt, dass er diese allgemeinen Mietbedingungen anerkennt. Der Unterzeichner des vorliegenden Vertrags bindet sowohl sich selbst als auch seinen möglichen Auftraggeber. Jede Zustellung kann rechtsgültig an die vom Unterzeichner des Vertrags angegebene Adresse erfolgen, d. h. an den Wohnsitz oder den Sitz des Mieters.

Art 1. Bereitstellung des Fahrzeugs

Sofern nicht ausdrücklich Schäden oder mechanische Mängel auf dem Übergabedokument, das den Zustand des Fahrzeugs beschreibt und von den beteiligten Parteien bei der Übergabe des Fahrzeugs unterzeichnet wurde, vermerkt sind, erkennt der Mieter an, dass er ein Fahrzeug erhalten hat, dessen Karosserie und Mechanik sich in gutem Zustand befinden und das mit der vollständigen Ausstattung versehen ist. Der Mieter ist für das gesamte Zubehör verantwortlich. Nach der Unterzeichnung ist diese Quittung verbindlich. Stellt der Mieter während des Mietzeitraums ein mechanisches Problem fest, muss er die Nutzung des Fahrzeugs sofort einstellen und sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um die zu treffenden Maßnahmen zu vereinbaren (z. B. Rückgabe des Fahrzeugs, Stilllegung des Fahrzeugs bis zum Eintreffen eines Mechanikers, eventuelle Rückerstattung des Mietpreises usw.). Unterlässt der Mieter dies, so ist er zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die durch die Benutzung des Fahrzeugs in diesem Zustand entstehen.

Art. 2. Fahren des Fahrzeugs a.) Das Fahrzeug muss von dem im Vertrag unter der Rubrik "Kundendaten" genannten Fahrer gefahren werden und ist nur für maximal 4 Personen vorgesehen. In Ermangelung spezifischer Abklärungen wird der Mieter zum autorisierten Fahrer. Letztere müssen im Besitz eines gültigen oder zumindest des von Belgien anerkannten Führerscheins sein. Führerscheine in nicht-römischem Alphabet müssen von einem internationalen Führerschein begleitet sein. b.) Vorbehaltlich anderer Beschränkungen oder Ausnahmen muss (müssen) der (die) Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein. c.) Der Mieter haftet in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages und wird gemäß den allgemeinen und besonderen Bedingungen des Mietvertrages für alle am Fahrzeug verursachten Schäden haftbar gemacht. Für den Fall, dass das Fahrzeug einem unbefugten Fahrer anvertraut oder von einem unbefugten Fahrer benutzt wurde, erkennt der Mieter an, dass er die volle Verantwortung sowohl gegenüber Invest-Mobile bvba und Visit Kinrooi vzw als auch gegenüber Dritten übernimmt und dass er alle Vorteile der Haftungsbeschränkungen, die er unterschrieben hat und die in den folgenden Absätzen 5.2 bis 5.2.4 beschrieben sind, verliert.

Art. 3. Nutzung des Fahrzeugs und Pflichten des Mieters. Hinsichtlich der Nutzung des Fahrzeugs verpflichtet sich der Mieter zu: a) Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in den Bereichen Verkehr, Parken, Zoll und Transport. Wenn dem Mieter ein Bußgeld oder andere Kosten für eine Zuwiderhandlung mitgeteilt wurden, schuldet der Mieter - zusätzlich zum Betrag dieser Zuwiderhandlung - einen Betrag von 40,00 Euro (ohne MwSt.) für Verwaltungskosten pro Zuwiderhandlung, der sich auf 80,00 Euro (ohne MwSt.) erhöhen kann, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen bezahlt wird. b. ) Das Fahrzeug nicht im Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder wenn er nicht in der Lage ist, seine Handlungen zu kontrollieren, zu benutzen. c.) Das Fahrzeug als guter Familienvater zu benutzen, was ausdrücklich, aber nur beispielhaft, die Benutzung von Geräten wie einem Walkman, einem Mobiltelefon, das nicht ohne Hände bedient werden kann, usw. während der Fahrt ausschließt. d.) Das Fahrzeug für den normalen, gewöhnlichen und nicht schädlichen Gebrauch auf befahrbaren, geeigneten asphaltierten oder gepflasterten Straßen zu benutzen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, aber nur beispielhaft, dass dies Folgendes ausschließt: die Beförderung von gefährlichen, schädlichen, entzündlichen, explosiven oder ätzenden Stoffen; Wettbewerbe sowie deren Vorbereitung, Fahrprüfungen und Fahrstunden; die Verwendung des Fahrzeugs zum Schieben oder Ziehen eines Fahrzeugs oder Anhängers; die öffentliche Personenbeförderung oder die entgeltliche Personenbeförderung, unabhängig davon, ob das Entgelt ausdrücklich oder stillschweigend festgelegt wurde; die Verwendung des Fahrzeugs für Kurierdienste. e.) Vorzugsweise sollte das Fahrzeug nur auf den vorprogrammierten Routen eingesetzt werden. f.) Keine Werbung für das Fahrzeug zu machen, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters. g.) Das Fahrzeug nicht mit Gütern zu beladen, die es beschädigen könnten. h.) keine, auch nur minimale, Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.

i.) Das Fahrzeug nicht unterzuvermieten, zu überlassen oder unentgeltlich zu überlassen, zu verpfänden oder zu veräußern oder anderweitig über das Fahrzeug als Sicherheit zu verfügen. j.) Die umfassendsten Vorkehrungen zu treffen, um das Fahrzeug vor Beschädigung, Angriffen oder Diebstahl zu schützen. Bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen läuft der Mieter Gefahr, dem Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen zu müssen. Als schwerwiegender Fehler gilt die Nichtbeachtung der folgenden Punkte: b.), e.) und f.). k.)Wenn der Elektrowagen für mehr als einen Tag gemietet wird, ist der Mieter verpflichtet, die Batterien NACH der Benutzung vollständig aufzuladen.

Art. 4. Rückgabe des Fahrzeugs 4.1 Rückgabe Das Fahrzeug bleibt bis zur Rückgabe in der Obhut des Mieters. Die Rückgabe des Fahrzeugs mit Schlüsseln, Reifen, Dokumenten und Ausrüstung - diese Aufzählung ist nicht abschließend - erfolgt in den Händen eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Vermieters an dem vereinbarten und im Vertrag angegebenen Ort und Datum, und zwar während der Geschäftszeiten. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter Invest-Mobile bvba und Visit Kinrooi vzw für alle vom Vermieter festgestellten neuen Schäden und/oder Diebstähle entschädigen. Sofern er dem Vermieter nicht einen bestimmten Schaden gemäß den Angaben in dem vom Mieter und Vermieter zuvor unterzeichneten Dokument, dem so genannten "Befund", mitgeteilt hat, hat der Mieter, wenn er dies wünscht, bei der Rückgabe des Fahrzeugs die Möglichkeit, eine Gegenbesichtigung des Fahrzeugs vorzunehmen, um den möglichen Schaden an der Karosserie oder der Mechanik festzustellen. 4.2 Verlängerung der Mietzeit Eine Verlängerung der vorgesehenen Mietzeit muss schriftlich beim Vermieter beantragt und von diesem akzeptiert werden. Der Mieter, der das Fahrzeug nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt zurückgibt, setzt sich einer zivil- und strafrechtlichen Verfolgung sowie einer Fortsetzung der im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Rechnungsstellung aus, ohne dass dies eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags bedeutet. Darüber hinaus ermächtigt der Mieter in einem solchen Fall den Vermieter, das Fahrzeug nach vorheriger Ankündigung unverzüglich an dem Ort, an dem es sich befindet, wieder in Besitz zu nehmen, und stellt den Vermieter von jeglicher Haftung für Schäden oder Kosten frei, die sich aus einer solchen Rücknahme ergeben, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung von Gegenständen im Fahrzeug, es sei denn, diese Schäden oder Verluste wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Angestellten verursacht, was der Mieter nachweisen muss. Unter Berücksichtigung der Rückgabeverpflichtungen, die dem Vermieter von seinen Lieferanten auferlegt werden, verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug zu dem vom Vermieter festgelegten Zeitpunkt gegen ein Fahrzeug der gleichen Kategorie auszutauschen. Erfolgt ein solcher Austausch nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den durch die Verweigerung des Austauschs entstandenen finanziellen Verlust vom Mieter zurückzufordern.

Art. 5. Versicherung, Haftung und Haftung für Schäden oder Verlust des Fahrzeugs 5.1. Das Mietfahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1992 über den Mustervertrag haftpflichtversichert (BA). Haftpflicht: Wenn das versicherte Fahrzeug von einer Einzelperson gemietet wird, muss der im Mietvertrag angegebene Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein, und es gilt eine Befreiung von der Haftpflichtgarantie in Höhe von 500,00 EUR. Wird das Fahrzeug dennoch von einer Person unter 23 Jahren gefahren, beträgt der Freibetrag BA 1.500,00 EUR statt 500,00 EUR. 5.2. Deckung für Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus und Entwendung: "TP"/"STP" genannt. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für das Verschwinden des Fahrzeugs und/oder der Teile in Höhe des Gesamtwerts des Fahrzeugs und/oder der mit der Wiederbeschaffung des nicht zurückgegebenen Fahrzeugs verbundenen Kosten. 5.2.1. Der Mieter haftet für den Verlust und/oder jede Art von Beschädigung des Fahrzeugs während der Anmietung, und zwar bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß dem oben beschriebenen Artikel 4. Der Gesamtwert des Fahrzeugs ist auf einfache Anfrage bei der Vermietstation erhältlich. Die Haftungsbeschränkungen gelten pro Unfall, d.h. pro Einzelfall. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Schäden von seiner Fernabsatz-Kreditkarte bezahlt werden.

Art. 6. Zahlung Der Mieter verpflichtet sich, die folgenden Beträge bei Beginn der Anmietung des Fahrzeugs in bar zu zahlen oder anderweitig zu vereinbaren. a.) Den Betrag der Miete, berechnet nach dem geltenden Tarif und auf der Grundlage der Anzahl der Miettage.

Art. 7. Zahlungsbedingungen Per Bankkonto an Visit Kinrooi oder in bar.

Art. 8. Inkassokosten. Neben der Strafklausel und den Verzugszinsen haftet der Mieter für die Kosten der gerichtlichen Eintreibung, wie sie im Gesetz vom 21. April 2007 und im Königlichen Erlass vom 26. Oktober 2007 festgelegt sind.

Art. 9 Bußgeld für Parken. Alle Bußgelder für das Parken sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter stimmt zu, dass alle Bußgelder von seiner Fernabsatz-Kreditkarte bezahlt werden.

Art. 10. Änderungen des Vertrages. Jegliche Änderungen der Bedingungen dieses Vertrages, die nicht schriftlich vereinbart wurden, sind nichtig und unwirksam.

Art. 11. Nichtigkeit Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Vertragsklauseln hat in keinem Fall die Nichtigkeit der anderen Klauseln oder des Vertrags zur Folge.

Art. 12. Zuständigkeit der Gerichte Der Vertrag unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, sind die zuständigen Gerichte zuständig. Mietvertrag gelesen und vom Mieter genehmigt.